Kommt es zu Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze, wird das Steuerstrafrecht für strafrechtliche Sanktionierungen herangezogen. Die Besonderheit im Steuerstrafrecht ist, dass es sich bei diesen Normen um sogenannte Blankettnormen handelt. Damit ist gemeint, dass es offenen Gesetze sind, die das materielle Steuerrecht ergänzt werden müssen.
Man unterscheidet zwischen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten. Je nachdem in welcher Art und in welchem Umfang die Tat begangen wurde und der Verstoß erfolgt ist, unterscheidet man zwischen den oben genannten Titeln. Zu beachten in diesem Sinne ist, dass es für einer Steuerstraftat den Vorsatz bedarf und bei Steuerordnungswidrigkeiten die Fahrlässigkeit ausreichend ist. Liegt eine Steuerordnungswidrigkeit vor, so wird diese meist mit einem Bußgeld geahndet. Anders ist es hingegen bei einer Steuerstraftat, bei welcher der Täter mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe rechnen muss.
Durch das Steuerstrafrecht wird
- die Steuerhinterziehung § 370 AO,
- den Bannbruch § 371 AO,
- den gewerbsmäßigen, gewaltsamen und bandenmäßigen Schmuggel § 373 AO und
- die Steuerhehlerei § 377 AO
geahndet und sanktioniert.
Zu den Steuerordnungswidrigkeiten zählt man die Steuerverkürzung nach § 378 AO und die Steuergefährdung nach § 373 AO.
Ein großes Problem im Steuerstrafrecht stellt der Grund dar, dass es sich um einen Grenzbereich zwischen Steuerrecht und Strafrecht handelt. Somit sind zum einen die Prinzipien des Steuerrechts, dass eine umfassende Auskunfts- und Mitwirkungspflicht gilt und zum anderen die Prinzipien des Strafrecht, dass man als Beschuldigter das Recht zum Schweigen hat, zu beachten. Jedoch wird schnell deutlich, dass sich genau diese Prinzipien widersprechen.
Wenn es um die Aufklärung von Steuerstraftaten geht. So sind die Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung zuständig. Es kam in den letzten Jahren zu einer Verschärfung in der Gesetzgebung, aber auch in der Rechtsprechung.
Diese Seite soll Ihnen die Grundzüge des Steuerstrafrechts näher bringen und die einzelnen Straftaten erklären.